Fragen und Antworten zur Familienplanung in Corona-Zeiten

Familienplanung in Corona-Zeiten: Soll ich meinen Kinderwunsch jetzt angehen oder lieber warten? Medizinische Experten aus acht Ländern geben ihre Antworten.

  1. Sind Schwangere durch Corona speziell gefährdet?

Schwangere mit akuter Corona-Infektion gelten gemäss aktuellem Kenntnisstand als besonders gefährdet für schwereCOVID-19-Krankheitsverläufe, für eine Aufnahme in die Intensivstation sowie für Frühgeburten. Die allgemein bekannten allgemeinmedizinischen Risikofaktoren gelten zudem auch für Schwangeren. Bei asymptomatischen Patienten werden keine Tests durchgeführt. Es gelten die üblichen Testkriterien des BAG.

  1. Soll ich eine Kinderwunsch-Behandlung in dieser Zeit überhaut beginnen?

Grundsätzlich gilt: Kantonale und nationale Regelungen sehen (Stand 16.11.2020) keine offiziellen Einschränkungen für eine aktive Kinderwunschbehandlung vor. Auch dürfen gemäss schweizerischer (SGRM) und europäischer (ESHRE) Fachgesellschaft für Reproduktionsmedizin sämtliche Behandlungen geplant und durchgeführt werden.

Dennoch: Die Frage, ob mit einer Behandlung begonnen werden soll oder nicht, kann nur individuell und unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren beantwortet werden:
Allen Patienten sollte die Möglichkeit gegeben, gemeinsam mit dem behandelnden Arzt zu entscheiden, ob die Behandlung fortzusetzt  oder verschoben wird.
Für jüngere Frauen mit erst seit kurzem bestehenden Kinderwunsch, guter reproduktionsmedizinischer Prognose und emotionaler Verfassung könnte ein gezieltes Abwarten vielleicht eine gute Lösung sein.
Hochrisikopatienten (z.B. mit Diabetes, Bluthochdruck, Patienten mit immunsuppressiver Therapie, ehemalige Transplantationspatienten, Lungen-, Leber- oder Nierenerkrankungen) sollten den Beginn der Behandlung nur in enger Absprache mit ihren behandelnden Ärzten in Erwägung ziehen.

Frauen ab ca. 35 Jahren und Frauen mit eingeschränkter Eizellreserve, Paaren mit langer Leidensgeschichte und ausgeprägter emotionaler Belastung hingegen sollte in der Regel eher zu einem proaktiven Vorgehen und Verzicht auf unnötige Zeitverzögerung geraten werden.

  1. Haben Sie spezielle Massnahmen getroffen, um das Ansteckungsrisiko bei der Betreuung zu minimieren?

Die Sicherheit innerhalb des Klinikbetriebes wird unter anderem durch ein dokumentiertes Hygiene- und Sicherheitskonzept gewährleistet. Dieses beinhaltet sowohl die üblichen Massnahmen zur Vorbeugung von Neuinfektionen von Patienten und Mitarbeitern (räumliche Trennung von Patientenwegen und Verzicht auf Begleitpersonen, konsequentes Lüften und Tragen von Masken, Oberflächendesinfektion etc). Symptomatische Patienten werden konsequent auf Covid-19 getestet und Behandlungen im Zweifelsfall unterbrochen (siehe unten). Ausserdem verfügen wir abgestützt auf die ESHRE Empfehlungen über interne und externe Notfallpläne, die eine Weiterbehandlung der Patienten auch dann sicherstellen, falls das Zentrum durch einen akuten Covid-19- bedingten Ausfall des Teams (Infektion / Quarantäne) nicht mehr einsatzfähig wäre.

  1. Ist eine IVF Behandlung in der Pandemie mit Risiken verbunden?

Ergibt sich aus den anderen Punkten. Grundsätzlich werden Patienten schriftlich und mündlich über die in Punkt 1-7 erwähnten  Szenarien informiert.

  1. Was passiert, wenn ich während der Hormonstimulation vor der Eizellenentnahme infiziert werde?

Die ESHRE –Guideline sieht hier (abgesehen von ganz eng definierten Ausnahmesituationen) einen Abbruch der Behandlung und Verzicht auf den Eingriff vor.

  1. Was passiert, wenn mein Partner vor der Samenentnahme infiziert wird? Kann man diese Spermien verwenden?
  2. Was passiert, wenn die Frau vor oder während des Embryotransfers infiziert wird?

In beiden Szenarien 6 und 7 würde man eine laufende IVF-Behandlung unterbrechen und die unbefruchteten Eizellen (#6) oder die Embryonen (#6) ausserplanmässig einfrieren (vitrifizieren). Nach Abwarten einer geeigneten Sicherheitsperiode kann die Behandlung anschliessend an gleicher Stelle wieder aufgenommen werden, ohne erneut die belastende Hormonstimulation und Eizellgewinnung durchlaufen zu müssen.

  1. Ich habe eine erfolglose Kinderwunsch Behandlung vor der Pandemie hinter mir. Mit über 40 Jahren frage ich mich, ob die Zeit drängt, oder ich auf die Verbesserung der Corona Situation warten kann. Was meinen Sie?

Nach 40 Jahren gilt es im Grundsatz keinerlei Zeit zu verlieren und trotz Corona Pandemie zeitnah geeignete Strategien mit einem Reproduktionsmediziner zu diskutieren.

  1. Hat die Covid-19-Impfung Einfluss auf die Fruchtbarkeit?

Aktuell gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Covid-19-Impfung Einfluss auf die Fruchtbarkeit hat.

  1. Wann kann eine Impfung in der Schwangerschaft in Erwägung gezogen werden?

Das BAG hat seine Impfempfehlungen für Schwangere seit dem 21. Januar angepasst und empfiehlt nun eine Impfung nur für Schwangere mit zusätzlichen Risikokonstellationen (z.B. chronische Krankheiten mit erhöhtem  Risiko für Komplikationen bei einer Covid-19 Erkrankung). Die Indikation für die Covid-19-Impfung soll in diesem Fall nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch die betreuende Fachärztin/den betreuenden Facharzt gestellt werden.

  1. Wie lange muss mit einer Schwangerschaft nach einer Impfung warten?

Nach einer Impfung muss gemäss BAG kein spezifischer Abstand zu einer Schwangerschaft eingehalten werden.